Hinweisgeberschutz
Hochschulinterne Meldestelle
In der Vergangenheit war es oft schwer, auf Missstände oder Rechtsverstöße hinzuweisen ohne berufliche Nachteile oder Repressalien fürchten zu müssen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Whistleblower besser vor Nachteilen geschützt werden: Sie können ihre Hinweise an interne oder externe Meldestellen adressieren und Ihre Identität bleibt vertraulich.
Jede Organisation ab 250 Beschäftigten hat die Verpflichtung, eine interne Meldestelle einzurichten.
Die TH Rosenheim hält einen internen Meldeweg über ein Portal bereit.
Auf dem Portal finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.
Bitte beachten Sie, dass der Link zum Portal nicht öffentlich geteilt werden darf.
Für weitere Informationen oder Rückfragen zum Hinweisgeberschutzgesetz weden Sie sich bitte an die Ombudsperson der Hochschule:
Dr. Andreas Uhlig
andreas.uhlig@th-rosenheim.de